Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Reinwerk, Inhaber Mohamad Khartawi, Konrad-Adenauer-Straße 2, 69469 Weinheim (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber über Gebäudereinigungsleistungen und damit zusammenhängende Dienstleistungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Vertragsschluss und Angebot
(1) Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
(2) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
(3) Der Auftraggeber ist an seine Bestellung für die Dauer von 14 Tagen gebunden.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistungen durch qualifizierte Erfüllungsgehilfen (Subunternehmer) erbringen zu lassen.
(3) Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Für Mehrleistungen, die vom Auftraggeber verlangt werden, ist eine angemessene Vergütung zu zahlen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer den Zutritt zu den zu reinigenden Räumlichkeiten zu gewährleisten und alle für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Auftraggeber stellt kostenlos Wasser, Strom und geeignete Abstellmöglichkeiten für Reinigungsgeräte und -materialien zur Verfügung.
(3) Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer über besondere Gefahrenquellen, empfindliche Oberflächen oder sonstige relevante Umstände zu informieren.
(4) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und entstehen dadurch Verzögerungen oder Mehraufwand, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Vergütung für den Mehraufwand zu verlangen.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Preis. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 6 Gewährleistung und Mängelanzeige
(1) Der Auftraggeber hat die erbrachten Leistungen unverzüglich nach Ausführung zu überprüfen und Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen nach Leistungserbringung, schriftlich anzuzeigen.
(2) Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer zunächst zur Nachbesserung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Abnahme der Leistung.
§ 7 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder Abnutzung der zu reinigenden Gegenstände entstanden sind.
§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Bei Dauerschuldverhältnissen beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate, sofern nicht anders vereinbart.
(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Kündigungen bedürfen der Schriftform.
§ 9 Verschwiegenheit und Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Vertragserfüllung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln.
(2) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
(5) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Stand: Januar 2025
Reinwerk
Inhaber: Mohamad Khartawi
Konrad-Adenauer-Straße 2, 69469 Weinheim
